skill-builder AGB

(Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF)

1. Allgemeines
Andrea König-Wenskus bietet unter dem Namen „skill-builder“ Beratung, Training, Seminare und Coaching für Unternehmen, Unternehmer, Bildungsträger und Privatpersonen an.

Sämtlichen Dienstleistungen liegen die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zugrunde, die jeder Vertragspartner als für sich bindend anerkennt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

Ergänzend hierzu gelten die Vereinbarungen im Angebot / der Auftragsbestätigung bzw. die Anmeldebedingungen für Seminare sowie die jeweiligen Nutzungsbedingungen . Sonstige Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese AGB gelten auch für alle freien Mitarbeiter und Netzwerkpartner, die in Kooperation mit skill-builder Aufträge abwickeln.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Für jede Leistung erhält der Auftraggeber ein Angebot. Angebot kann auch eine Veröffentlichung auf Internet-Seiten von Andrea König-Wenskus sein. Die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebotes gilt als verbindliche Auftragserteilung und Anerkennung dieser AGB. Diese wird ggf. nicht noch einmal schriftlich bestätigt. Es kommen grundsätzlich nur Dienstverträge gem. BGB, nicht aber Werkverträge zustande.
Für offene Seminare gilt: Durch Anmeldung zu einem Seminar erkennt der Teilnehmer die Gültigkeit dieser AGB sowie der jeweiligen Anmeldebedingungen an. Diese sind in der jeweils neuesten Fassung auf meiner Homepage zu finden. Sie können dort ausgedruckt werden. Gegebenenfalls ist eine unterzeichnete Sicherheitserklärung Teil der Anmeldung. Anmeldungen sind gegebenenfalls nur im Zusammenhang mit dem Vorliegen dieser Erklärung gültig.

3. Honorare und sonstige Zahlungen
Die Honorare (berechnet wird stets nach angefangenen Einheiten) und Zahlungen sind im Angebot detailliert aufgeführt. Sie sind in der Regel sofort (bei Coaching immer vorab) bei Rechnungsstellung ggf. – je nach Vereinbarung – in Teilbeträgen vorab bzw. direkt nach Durchführung einer Einheit fällig. Danach werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. in Rechnung gestellt. Bei offenen Seminaren sind die Beiträge vorab fällig. Eine Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten ist nicht zulässig.

Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Reisekosten und Übernachtung ab einer Entfernung von 200 Kilometern von Goch.
Die Unterlagen für die Teilnehmer sind im Honorar inbegriffen, soweit nicht anders vermerkt.

4. Datenschutz
Andrea König-Wenskus verpflichtet sich, alle geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten wird, streng vertraulich zu behandeln. Andrea König-Wenskus ist berechtigt, erhaltene Daten und Informationen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Personen- oder Firmen-bezogene Daten und Informationen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben.

5. Leistungen
Ziel und Inhalt der Leistungen werden im Angebot / in der Auftragsbestätigung benannt. Der Auftragnehmer strebt nach besten Kräften und Wissen den definierten Erfolg an, kann jedoch den Erfolg einer Leistung nicht garantieren. Vor und während der Leistungserbringung informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer über alle Umstände, die für die Vorbereitung oder Erbringung einer Leistung bedeutsam sind.

Für das methodische und didaktische Vorgehen ist der in der Auftragsbestätigung genannte Berater, Trainer oder Projektleiter des Anbieters verantwortlich. Der Auftraggeber hat bei Firmentrainings ein inhaltliches/thematisches Mitspracherecht. Sind konzeptionelle, methodische oder didaktische Änderungen am vereinbarten Konzept nötig, so sind diese allen Beteiligten so früh wie möglich mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren. Während der Leistungserbringungen in Seminaren o. ä. Veranstaltungen entscheidet der Berater bzw. Trainer über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines persönlichen Ermessensspielraums.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an allen von Andrea König-Wenskus bzw. deren Kooperationspartnern und Mitarbeitern im Rahmen der Leistung erstellten Materialien verbleibt bei selbigen bzw. Andrea König-Wenskus, je nach interner Vereinbarung.
Material in jeglicher Form, das von Andrea König-Wenskus im Rahmen einer Leistung erstellt wird, darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Andrea König-Wenskus vom Kunden vervielfältigt oder publiziert werden. Sofern die Zustimmung erteilt wurde, ist ein Urheberrechtsvermerk von Andrea König-Wenskus aufzunehmen.

Es darf weder von anderen Personen für Schulungen oder sonstige Leistungen verwendet werden, noch in andere Schulungen oder Leistungen eingeschnitten werden, von Dritten überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise für Schulungen oder sonstige Leistungen verändert oder angepasst werden, vom Unternehmen in elektronischer Form in Intranet oder Internet gespeichert werden.
Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder ähnlichen Leistungen sowie Anfertigung von Fotografien ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Andrea König-Wenskus zulässig. Wird seitens des Auftragnehmers ein solcher angefertigt, treten die Teilnehmer ihre Bild- u. Verwertungsrechte an ihn ab und erklären dies durch ihre Teilnahme. Sie werden vom Auftraggeber vorher darauf hingewiesen.

7. Auftragsstornierung
Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs einer Coaching-Maßnahme oder Absage eines Trainings seitens des Auftraggebers fallen Stornokosten in Höhe von 2 Sitzungen bzw. 50% des Honorars an, bei kurzfristigen Absagen (4 Wochen oder kürzer) ist die volle Summe zu zahlen.
Für offene Seminartermine sind die Stornierungsregelungen der jeweiligen Anmeldebedingungen zu beachten.

8. Absage eines offenen Trainings
Andrea König-Wenskus bittet um Verständnis, dass die Absage eines offenen Trainings – z. B. bei Ausfall eines Dozenten/Trainers oder aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl – vorbehalten werden muss. In jedem Fall bemüht sich der Anbieter, die Teilnehmer über Absagen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Falle der Absage einer Veranstaltung erstattet Andrea König-Wenskus die Teilnahmegebühr oder stellt den Teilnehmern auf Wunsch einen Gutschein aus.

9. Ausschluss von der Seminarteilnahme
Andrea König-Wenskus behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Vorliegen vorwerfbarer Verhaltensweisen, die sie selbst, andere Teilnehmer oder den Seminarerfolg beeinträchtigen, ohne weitere Angabe von Gründen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine teilweise oder gesamte Erstattung von geleisteten oder Wegfall von noch geschuldeten Honoraren und Gebühren entfällt.

10. Haftung
Für den Schulungserfolg der öffentlichen und nicht-öffentlichen Seminare/Workshops haftet Andrea König-Wenskus nicht. Eine Haftung von Andrea König-Wenskus für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Andrea König-Wenskus grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Andrea König-Wenskus haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können.

Andrea König-Wenskus geht von der Eigenverantwortlichkeit der Seminarteilnehmer aus. Jeder Teilnehmer eines Seminars/Coachings hat selbst Sorge zu tragen, dass er/sie den physischen und psychischen Belastungen gewachsen ist. Seminare von Andrea König-Wenskus sind keine Psychotherapie und sollen eine solche auch nicht ersetzen. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass sie sich im Falle massiver psychischer oder physischer Beeinträchtigungen an einen Arzt oder zugelassenen Psychotherapeuten bzw. Heilpraktiker wenden. Andrea König-Wenskus behält sich vor, einzelnen Personen die Teilnahme an Seminaren zu verweigern, wenn nach Einschätzung der jeweiligen Trainer/Berater solche Gründe vermutlich vorliegen.

Bei körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen obliegt es dem Teilnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Trainer rechtzeitig von derselben informiert werden.

11. Schadensersatz bei Verzug der Leistungserbringung
Andrea König-Wenskus behält sich vor, firmenübergreifende („offene“) Veranstaltungen aufgrund bestimmter Umstände abzusagen. In diesem Falle erhält der Kunde alle geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück, wenn nicht auf ein anderes gleichartiges Seminar anderen Termins umgebucht wird. Kann der Berater und/oder Trainer im Falle eines firmeninternen Trainings wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung einer vereinbarten Leistung nicht nachkommen, so ist Andrea König-Wenskus verpflichtet, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ist dies nicht möglich, kann ein Ersatztermin vereinbart werden oder der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

Weitergehende Schadensersatzansprüche jedweder Art gegenüber Andrea König-Wenskus sind ausgeschlossen.

12. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten gilt der jeweilige Wohnort von Andrea König-Wenskus als Gerichtsstand, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Es gilt im Zweifel immer die aktuellste Version dieser Bestimmungen, wie sie auf meiner Homepage www.skill-builder.de veröffentlicht ist.

– Stand 01. Februar 2024 –